Die ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health / Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit ) ist eine Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie ist fach- und länderübergreifend als einheitliche und dient als standardisierte Sprache zur Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren eines Menschen. Mit der ICF können die bio-psycho-sozialen Aspekte von Krankheitsfolgen unter Berücksichtigung von Kontextfaktoren systematisch erfasst werden.
Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, dass künftig die Ermittlung individueller Hilfebedarfe mit Hilfe eines an den neun ICF-Lebensbereichen orientierten Instruments erfolgen muss. Auch wenn bislang noch unklar ist, wie sich diese Anforderung in der Teilhabeplanung konkret wiederfinden wird: die Kenntnis und der Umgang mit der ICF wird in Zukunft eine wesentliche Kompetenz für die Beschreibung Sozialer Arbeit bezüglich Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung sein. Zugleich stellt das BTHG mit seiner Ausrichtung an die UN- Behindertenrechtskonvention neue Anforderungen an die Teilhabeorientierung und Inklusionsfähigkeit sozialer Angebote.
Die Konferenz am 7. und 8. März 2019 in Stendal hat über unterschiedlichste Formen der Anwendung zur ICF informiert. Schwerpunktmässig wurden die Themen Eingliederungshilfe, Sozialrecht sowie Kinder und Jugendliche und übergeordnete Fragestellungen zur ICF behandelt.